– MISSION –

Digitales
Bauen

Teilnahmebedingungen

Stand: 12. Mai 2023

Teilnahmebedingungen

Ausschreibung »Mission: Digitales Bauen«

der
Vaira UG (haftungsbeschränkt)
Technologiepark 13 | 33100 Paderborn
– nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet –

Die Teilnahme an der Ausschreibung ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Grundsätzlich gelten die Definitionen und Bestimmungen aus den AGB des Veranstalters (www.vaira.app/agb) (folgend “AGB”). Im Zweifel gehen die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen denen der AGB vor. Definitionen werden in den Teilnahmebedingungen stets gleich verwendet. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien folgendes:

1. ANMELDUNG zur AUSSCHREIBUNG

  1. Die Anmeldephase zur Teilnahme an der Ausschreibung erstreckt sich vom 15.05.2023, 00:00 Uhr bis zum 18.06.2023, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums können Interessierte das Anmeldeformular online ausfüllen und absenden, um auf Teilnahmeberechtigung geprüft zu werden und sich ggf. für den Erhalt des Ausschreibungspakets zu qualifizieren. Eingehende Einsendungen nach Ablauf der Anmeldephase werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
  2. Mit Einsendung des Anmeldeformulars wird in die Teilnahmebedingungen verbindlich eingewilligt.
  3. Für die Einsendung sind folgende Information über das Anmeldeformular an den Veranstalter zu übermitteln:
    1. Unternehmensname
    2. Vorname der teilnehmenden Person
    3. Nachname der teilnehmenden Person
    4. Geschäftliche E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person
    5. FRAGE 1 zur aktuellen Prozessstruktur
    6. FRAGE 2 zu Prozess- und Softwareanforderungen
    7. FRAGE 3 zu einem Fallbeispiel aus dem Arbeitsalltag
    8. OPTIONAL: Beispiel anhand eines Prozessartefakts
  4. Pro Interessierten nimmt nur eine (bei mehreren die neueste) übermittelte Anmeldung an der Ausschreibung teil. Es dürfen beliebig viele Interessierte pro Unternehmen an der Ausschreibung teilnehmen. Die mehrfache Einsendung durch mehrere Interessierte eines Unternehmens steigert die Chance, ausgewählt zu werden, nicht.

2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche, geschäftsfähige Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einem Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen arbeiten, dieses selbst führen oder anteilig oder ganz besitzen. Sie sind berechtigt, im Namen des Unternehmens an der Ausschreibung teilzunehmen.
  2. Nicht teilnahmeberechtigt an der Ausschreibung sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Ausschreibung beteiligten Personen und Mitarbeitende des Veranstalters sowie ihrer Familienangehörigen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie beispielsweise
    1. bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zur oder Durchführung der Ausschreibung,
    2. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
    3. bei unlauterem Handeln,
    4. bei falschen, undurchsichtigen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Ausschreibungsteilnahme oder
    5. wenn Teilnahmevoraussetzungen nachträglich entfallen.

3. TEILNAHMEBESTÄTIGUNG, ÄNDERUNGSVORBEHALT und RÜCKTRITTSRECHTE

  1. Der Veranstalter zeigt dem Teilnahmeberechtigten die Teilnahmebestätigung textlich an. Erst damit ist er Teilnehmender.
  2. Auch nach Übermittlung der Teilnahmebestätigung ist der Veranstalter berechtigt, zeitliche oder inhaltliche Änderungen vorzunehmen, ohne dass dem Teilnehmenden daraus Rechte entstehen.
  3. Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, die Ausschreibung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Ausschreibung stören oder verhindern würden.
  4. Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Teilnehmende ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
  5. Den Teilnehmenden und Ausgewählten erwächst zu keiner Zeit irgendein Anrecht auf Leistungen. Sollte sich der Veranstalter dazu entscheiden, die Ausschreibung gänzlich zu beenden oder Teilnehmende auszuschließen, so haben die Teilnehmenden oder Empfänger keinen Anspruch auf Leistungen, sowie deren Ersatz oder eine Rückzahlung dafür.

4. AUSSCHREIBUNGSPAKET

  1. Der Empfänger erhält ausschließlich die folgenden Leistungen vom Veranstalter (folgend auch “Ausschreibungspaket”), befristet über die Laufzeit eines Jahres:
    1. Nutzungsvolumen der Vaira-Software im Wert von 450.000 € entsprechend des Listenpreises von Funktionen der Vaira-Software nach AGB.
    2. Kontingent “Digital Coach” zur digitalen Abbildung von Dokumentationsprozessen in der Vaira-Software im Wert von 60.000 €. Dies entspricht einer Online-Beratungsleistung von bis zu zwei Personentagen pro Monat für zwölf aufeinander folgende Monate.
    3. Öffentlichkeitswirksame Begleitung der digitalen Transformation des Empfängers durch den Einsatz der Vaira-Software im Wert von 10.400 €. Vaira erstellt und veröffentlicht im eigenen Namen Medieninhalte, die der Empfänger für seine eigene Außendarstellung nutzen kann.
  2. Das Ausschreibungspaket kann ausschließlich vom Empfänger in Anspruch genommen werden.
  3. Verkauf oder Übertragung an Dritte, Umtausch oder Barauszahlung im Wert des Ausschreibungspakets sind nicht möglich.
  4. Jegliche Zusatzkosten, die mit der Inanspruchnahme des für den Empfänger entsprechend 4.a. kostenlosen Ausschreibungspakets in Verbindung stehen, trägt der Empfänger selbst. Für daraus resultierende rechtliche oder unternehmerische Verpflichtungen ist der Empfänger des Ausschreibungspakets selbst verantwortlich.

5. AUSWAHLVORGEHEN und BENACHRICHTIGUNG

  1. Aus allen Teilnehmern wird ein einziger Empfänger des Ausschreibungspakets ausgewählt. Die Auswahl des Empfängers des Ausschreibungspakets obliegt Vaira in Kooperation mit den Partnern und erfolgt nach Beendigung der Anmeldephase (1a). Dabei wird eine Rangfolge von zehn Teilnehmenden, basierend auf den Antworten des Anmeldeformulars, gebildet. Ein Anspruch auf Auswahl besteht für keinen Teilnehmenden.
  2. Der ausgewählte Empfänger wird zeitnah über eine gesonderte E-Mail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse über die Auswahl informiert.
  3. Meldet sich der ausgewählte Empfänger nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von fünf Tagen nicht zurück, geht das Ausschreibungspaket automatisch an den Nächstplatzierten.
  4. Der erste Termin mit dem Digital Coach ist nach Rückmeldung des Empfängers innerhalb eines Monats durchzuführen und markiert den Startzeitpunkt des Ausschreibungspakets im Leistungsumfang von 4a.

6. BEENDIGUNG der AUSSCHREIBUNG

  1. Nach Ablauf der Laufzeit von einem Jahr nach 5.d. gilt die Ausschreibung als beendet. Dem Empfänger des Ausschreibungspakets steht es frei, die Nutzung der Vaira-Software zu den dann geltenden Konditionen entgeltlich fortzusetzen oder die Nutzung kostenfrei und ohne weitere Verpflichtungen zu beenden.
  2. Der Veranstalter wird den Empfänger des Ausschreibungspakets rechtzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beendigung der Ausschreibung informieren. Setzt der Empfänger die Nutzung der Vaira-Software im Folgemonat fort, wechselt er damit automatisch in die reguläre Lizenznutzung und die AGB des Veranstalters treten in Kraft.

7. DATENSCHUTZ

  1. Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Unternehmensname wahrheitsgemäß und korrekt sind. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung vom Veranstalter (vaira.app/datenschutz)
  2. Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich für die Durchführung der Ausschreibung verwendet und werden ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zur Nutzung überlassen.
  3. Im Falle der erfolgreichen Auswahl erklärt sich der Empfänger des Ausschreibungspakets mit der Veröffentlichung unter Angabe des Unternehmensnamens und dem Namen der Ansprechpartner in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt u.a. die Bekanntgabe auf der Webseite des Veranstalters und seinen Social-Media-Plattformen mit ein.
  4. Teilnehmende können ihre erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Entschließt sich der Empfänger des Ausschreibungspakets zum Widerruf, resultiert dies in der sofortigen Beendigung der Ausschreibung (s. 6). Der Veranstalter behält sich vor, eine erneute Auswahl aus dem Kreis der Teilnahmeberechtigten zu treffen (s. 5c). Der Widerruf ist textlich an den Veranstalter über legal@vaira.app zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmenden umgehend gelöscht.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Ansprüche der Teilnehmenden oder Empfänger auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden oder Empfänger aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit zwischen den Parteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen wurde. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. META DISCLAIMER

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ferner gilt dieser Absatz für jeden Dritten.

10. ANWENDBARES RECHT

  1. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung sind an den Veranstalter zu richten:
         Vaira UG (haftungsbeschränkt)
         Technologiepark 13 | 33100 Paderborn
         Telefon: +49 5251 28 470 60
         E-Mail: info@vaira.app
  2. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Teilnehmenden das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat des eigenen Aufenthaltsorts, des Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Teilnehmende der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO:
         Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
         Kavalleriestraße 2 – 4, 40213 Düsseldorf
         Web: http://www.ldi.nrw.de
         Fax: 0211 38424-999
         E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
  3. Die Ausschreibung des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.